Gleichstellungsgesetz
Das 1996 eingeführte Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz, GlG) regelt alle Aspekte der Gleichstellung in der Arbeitswelt – von der Anstellung über die Weiterbildung bis zur Kündigung, vom Lohn bis zur sexuellen Belästigung. Das Gleichstellungsgesetz gilt für alle Anstellungsverhältnisse in der Privatwirtschaft sowie in den öffentlichen Verwaltungen und Institutionen.